Wikando Lastschrift: Vorteile und FAQ

Geändert am: Di, 9 Apr, 2024 um 1:16 NACHMITTAGS

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INHALTSVERZEICHNIS

In diesem Artikel beschreiben wir die Vorteile der Wikando Lastschriftzahlungsweise und beantworten die häufigsten Fragen, die zu diesem Thema gestellt werden.

Gut zu wissen

  • In den ersten Abschnitten des Artikels geht es um Vorteile, allgemeine Fragen und Aktivierung. Speziellere Punkte, z.B. zu bestimmten Banken, finden Sie weiter unten.
  • Im letzten Abschnitt finden Sie Hinweise zur Verwendung der Wikando Lastschrift, wenn Sie diese bereits im Einsatz haben.

Videoanleitung

Vorteile

Die Wikando Lastschrift wurde von uns entwickelt, um Ihrer Organisation und Ihrer Buchhaltung möglichst viele Prozesse abzunehmen. Wir können dadurch die Lastschrift-Übermittlung stark vereinfachen und durch eine zeitgemäße und nahtlose Anbindung an das Bankkonto Ihrer Organisation automatisieren. Konkret bedeutet das:

  • Kein lästiger regelmäßiger Export oder Import von SEPA-Lastschrift-Dateien mehr notwendig
  • Der Einzug erfolgt direkt und ohne Umwege über ein Puffer-Konto auf das Konto Ihrer Organisation
  • Die Übermittlung der SEPA-Lastschrift-Datei wird komplett von uns automatisiert
  • Potentielle Fehlerquellen wie Tippfehler oder Mehrfachübermittlung werden vermieden
  • Abstimmungen in Ihrem Team bei Urlaub oder im Krankheitsfall werden reduziert oder fallen komplett weg
  • Detailinformationen zu Fehlbuchungen oder Rücklastschriften, z.B. Widerrufsgrund und Gebühren, sind einsehbar
  • Fehlgeschlagene Daueraufträge werden automatisch gestoppt, können aber leicht wieder aktiviert werden
  • Mit zwei Klicks alle bisherigen Lastschrift-Daueraufträge und Spendenformulare zur Wikando Lastschrift umstellen (nach vollständiger technischen Einrichtung, wir informieren Sie dazu automatisch)
  • Keine monatliche Grundgebühr für die Wikando Lastschrift

Allgemeine Fragen

Wie aktiviere ich die Wikando Lastschrift?

Für die Aktivierung der Wikando Lastschrift haben wir einen separaten Artikel mit der entsprechenden Anleitung.

Was kostet die Wikando Lastschrift?

Welche Rechte müssen bei der Bank beauftragt werden?

Für die Wikando Lastschrift sind zur vollständigen Funktion nur zwei Rechte nötig, die von der Bank für Ihr Bankkonto eingerichtet werden müssen:

  1. Einreichung von SEPA Basis-Lastschriften, die Ihrem Konto pauschalautorisiert (d.h. vollautomatisch ohne Ihr Zutun) gutgeschrieben werden
  2. Täglicher Abruf von elektronischen Kontoumsätzen (entweder im Format CAMT53 (bevorzugt) oder MT940)

Diese beiden Rechte werden technisch für unsere Schnittstelle, das SRZ (Service-Rechenzentrum) WINDATA eingerichtet.

Sie beauftragen die Einrichtung dieser beiden Rechte üblicherweise durch eine Vereinbarung über beleglosen Datenaustausch. Diese Vereinbarung schließen Sie selbst direkt mit Ihrer Bank. Wir stellen Ihnen im Rahmen der Wikando-Lastschrift-Einrichtung per E-Mail entweder ein Standardformular für diese Vereinbarung zur Verfügung, oder können Ihnen in vielen Fällen bereits ein bankspezifisches Formular zusenden. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Ihre Bank ein eigenes Formular verwendet, welches uns nicht vorliegt. Sprechen Sie in solchen Fällen bitte Ihre Bank direkt an.

Warum sind diese beiden Rechte technisch nötig?

  • Die Lastschriften müssen von unserer Schnittstelle eingereicht werden können, dies bedarf einer technischen Freischaltung bei der Bank.
  • Über das automatische Abrufen und Auslesen der täglichen Kontoumsätze stellen wir sicher, dass wir Ihnen weitere manuelle Arbeit abnehmen können, z.B. das automatische Setzen des Eingangs-/Wertstellungsdatums bei jeder Wikando Lastschrift Transaktion und das Vermerken von Transaktionen, die zurückgebucht wurden oder fehlgeschlagen sind.
  • Sollte eine Transaktion zurückgebucht werden, zu der es einen aktiven Wikando Lastschrift Dauerauftrag gibt, wird dieser Dauerauftrag von uns automatisch beendet, damit Ihnen keine unnötigen Folgekosten entstehen.

Wie lange dauert die Einrichtung der Wikando Lastschrift?

Sobald die im vorangegangenen Punkt erwähnten Rechte für das Bankkonto bestehen und funktionieren, wird eine Test-Lastschrift von unserem auf Ihr Bankkonto durchgeführt. Wenn diese erfolgreich gebucht und ausgelesen wird, ist die Einrichtung der Zahlungsweise abgeschlossen. Die Buchung einer solchen Basis-Lastschrift dauert üblicherweise zwei bis vier Werktage.
Leider ist es so, dass die bankseitige Einrichtung länger dauern kann. Es lässt sich hier jedoch kaum eine pauschale Aussage treffen. Normalerweise sollte die Einrichtung innerhalb von Tagen oder höchstens einigen Wochen möglich sein. Die Hindernisse sind hier selten technischer, sondern eher bürokratischer Natur. Wir können hier gegebenenfalls unterstützen, letztendlich müssen etwaige Hindernisse aber zwischen Ihnen und der Bank gelöst werden, da die notwendigen Rechte auf der Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch für Ihr Bankkonto basieren. Gerne können Sie Ihre Bank auch auf den vorliegenden Lösungsartikel von uns verweisen. Eine Person mit den nötigen Kenntnissen und Kompetenzen im Bereich "Electronic Banking" bei Ihrer Bank sollte hier alle notwendigen Informationen für die bankseitige Einrichtung der Wikando Lastschrift finden.

Wer ist WINDATA?

Wir arbeiten für die technische Abwicklung der Übermittlung der Transaktionsdaten im Rahmen der Wikando Lastschrift mit windata GmbH & Co.KG zusammen, um eine moderne, sichere und datenschutzkonforme Schnittstelle zu Ihrer Bank sicherzustellen. Höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards sind dadurch gewährleistet. Als deutsches Unternehmen bietet WINDATA bereits seit 1993 Softwarelösungen im elektronischen Zahlungsverkehr an und zählt zu den führenden Anbietern in diesem Bereich. Natürlich haben auch wir mit WINDATA Standardvertragsklauseln (SCC) geschlossen.

Wir haben nur ein Geschäftskonto, kein reines Spendenkonto - kann dieses für die Wikando Lastschrift genutzt werden?

Ja, das ist möglich. Wir empfehlen, aus Gründen der Datensparsamkeit für die Wikando Lastschrift ein reines Spendenkonto einrichten zu lassen, auf welches nur Spenden ein- und ausgehen.
Sie können jedoch auch Ihr allgemeines Geschäftskonto, worüber auch andere Konto-Bewegungen erfolgen, ebenso mit der Wikando Lastschrift nutzen. Technisch macht dies keinen Unterschied. Da wir Standardvertragsklauseln (SCC) für die FundraisingBox miteinander geschlossen haben, sind Ihre Daten sicher.

Gewähre ich Wikando, FundraisingBox oder WINDATA eine Kontovollmacht?

Nein. Auf uns ausgestellte Kontovollmachten sind nicht nötig, möglich oder erwünscht. Für die technische Funktionsweise sind die unter “Welche Rechte müssen bei der Bank beauftragt werden?” beschriebenen Rechte nötig - mehr nicht.

Muss ich selbstständig eine erste Lastschrift zum Test auslösen?

Nein, auch dies haben wir für Sie automatisiert. Sie müssen nur die benötigten Rechte bei der Bank beauftragen. Nach der Aktivierung der Zahlungsweise erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit allen Informationen von uns. Wir übernehmen das Testen der Funktionen zu geeigneten Zeitpunkten und informieren Sie dann über den erfolgreichen Abschluss der Einrichtung, sobald vorhanden. Sie können den Stand der Einrichtung in Ihrer FundraisingBox unter Payment > Zahlungsweisen > Wikando Lastschrift auch selbst prüfen, und zwar in der Box mit der Bezeichnung “Aktivierungsstatus”.

Kann die Wikando Lastschrift schon eingesetzt werden, obwohl die Einrichtung / der Test noch nicht abgeschlossen ist?

Davon raten wir ab, da die Bank die vorab von uns übermittelten Transaktionen üblicherweise noch nicht verarbeiten kann und noch keine Eingangs-/Wertstellungsdaten an Ihre FundraisingBox senden wird.
Falls Sie doch so vorgegangen sein sollten, können wir nach der Klärung und finalem Abschluss der Einrichtung jedoch bei Bedarf Transaktionen erneut übermitteln, sollte die Bank die Verbuchung nicht nachträglich anstoßen. Es kommt daher zu einem zeitverzögerten Einzug der Transaktionen, bis die bankseitige Einrichtung vollzogen wurde, und bedarf einer individuellen Abstimmung mit uns. Im ungünstigen Fall kann es aber auch dazu kommen, dass Sie die Wikando-Lastschrift-Transaktionen per Smart-Suche in Ihrer FundraisingBox filtern und exportieren müssen, um diese einmalig manuell an Ihre Bank zu übermitteln. Die Eingangs-/Wertstellungsdaten müssen Sie dann ebenfalls manuell setzen, falls die Bank nicht nachträglich die Umsätze dazu liefern kann.

Hinweis: Grundsätzlich empfehlen wir von unserer Seite aus dringend, die Wikando-Lastschrift-Zahlungsweise in Ihren FundraisingBox-Spendenformularen erst dann zu konfigurieren, wenn Sie von uns die ausdrückliche Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss der technischen Einrichtung erhalten haben! Eine vorzeitige Verwendung der Wikando Lastschrift führt im Prinzip immer zu unnötigen Komplikationen und Mehrarbeit bei allen beteiligten Parteien!

Ist ein persönlicher Kontakt zwischen der Bank und der FundraisingBox während der Einrichtung notwendig?

Pauschal ist kein Kontakt zwischen Ihrer Bank und dem Support-Team der FundraisingBox während der Einrichtung der Wikando Lastschrift notwendig. Sollte Ihre Bank Rückfragen zur technischen Einrichtung oder zum Produkt an sich haben, gehen wir gerne für Sie in den Austausch und freuen uns über die Übermittlung der E-Banking Ansprechperson Ihrer Bank an uns (in der Regel heißen die Abteilungen “E-Business”, “EBICS” oder “Electronic Banking”). Sollte es Bedarf für einen derartigen Austausch während der Einrichtung geben, werden wir Ihnen dies stets signalisieren. Eine proaktive Kontaktaufnahme unsererseits ist nicht notwendig.

Ich nutze den FundraisingBox Bank Sync. Werden Wikando Lastschrift-Transaktionen dann trotzdem in meiner "zu importieren"-Liste dargestellt?

Nein. Die Wikando Lastschriften werden vom Bank Sync automatisch erkannt und daher herausgefiltert. Dadurch stellen wir sicher, dass sie nicht erneut zum Bank Sync Import angeboten werden.

Wie werden die Wikando Lastschrift Transaktionskosten in Rechnung gestellt / abgerechnet?

Die Rechnungsstellung erfolgt mit der quartalsweisen Transaktionskosten-Rechnung jeweils im Nachgang (Formular Varianten Transaktionskosten + Wikando Lastschrift Transaktionskosten). D.h. Sie erhalten die Lastschriften jeweils zu 100% und wir berechnen unsere Kosten der Transaktion separat und durch einen Einzelnachweis für Sie transparent nachvollziehbar. Den Einzelnachweis können Sie unter Account > Rechnungen bei den Transaktionsentgeltrechnungen als CSV Datei herunterladen.

Welche Informationen erhalte ich bei zurückgebuchten Wikando Lastschriften?

Informationen zu fehlgeschlagenen oder widerrufenen Wikando Lastschrift-Transaktionen finden Sie in den Meta-Informationen der Transaktion (sichtbar z.B. in den Transaktions-Details oder im Export).

Sie können auch die Suchfunktion oder die Smart-Suche nutzen, um sich alle Transaktionen mit Wikando Lastschrift als Zahlungsweise und "fehlgeschlagen" oder "widerrufen" als Status anzeigen zu lassen.

Ob hier – v.a. zu bankseitigen Gebühren – Informationen geliefert werden, hängt allein von Ihrer Bank ab. Wenn die Bank keine Informationen (automatisiert) zur Verfügung stellt, dann kann Ihre FundraisingBox diese auch nicht anzeigen.

In den Transaktionsdetails angezeigte bankseitige Rücklastschriftgebühren errechnen sich entweder aus der Summe aller bankseitig gelieferten Gebührenbeträge oder aus der Differenz zwischen dem ursprünglich eingezogenen Betrag und dem zurückgebuchten Betrag.

Der Einrichtungsprozess der Wikando Lastschrift wird in unserer FundraisingBox nicht weiter fortgesetzt. Woran liegt dies?

Die Einrichtung der Wikando Lastschrift ist weitestgehend automatisiert. Sobald Sie in den Einstellungen der Zahlungsweise in der "Aktivierungsstatus"-Box die entsprechenden Punkte für die Übermittlung der nötigen Dokumente an die Bank abgehakt haben, wird vom FundraisingBox-System eine Testlastschrift über einen Cent von unserem auf Ihr Konto ausgelöst. Sobald diese Lastschrift Ihrem Konto wertgestellt und von Ihrer FundraisingBox ausgelesen werden konnte, ist die Zahlungsweise getestet und einsatzbereit.
Es kann jedoch dazu kommen, dass Ihre Bank eines oder beide der oben erwähnten Rechte für Ihr Konto (noch) nicht (korrekt) eingerichtet hat oder für die Lastschriften (noch) keine Pauschalautorisierung durchführt, sondern von Ihnen eine manuelle Autorisierung (z.B. per Online-Banking)  erwartet. Kontaktieren Sie bei solchen Anliegen bitte in jedem Fall zuerst Ihre Bank! Falls Sie den Eindruck haben, dass die Bank Ihnen nicht weiterhelfen kann/will, dann lassen Sie sich bitte auf jeden Fall eine Ansprechperson aus dem Bereich "Electronic Banking" geben. Mit dieser Person können wir dann gegebenenfalls in Einzelfällen in Ihrem Namen Kontakt aufnehmen. Dies birgt aber immer Hindernisse in Bereich Datenschutz und Sicherheit der Banksysteme, weshalb sich die Banken nicht notwendigerweise darauf einlassen.

Hinweis: Bitte konfigurieren Sie die Wikando Lastschrift erst als Zahlungsweise in Ihren FundraisingBox-Spendenformularen, nachdem Sie per E-Mail die ausdrückliche Bestätigung von uns erhalten haben, dass die Zahlungsweise einsatzbereit ist!

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn unsere Bank keine Anbindung per Servicerechenzentrum (SRZ) anbietet oder keine Pauschalautorisierung der eingereichten Lastschriften ermöglicht?

In beiden Fällen ist die Lösung die Einrichtung eines sogenannten EBICS-Nutzers für Ihr Bankkonto. Vereinfacht gesagt stellt der EBICS-Nutzer eine alternative Option zu Ihrem Online-Banking-Zugang dar, um bestimmte Aktionen für Ihr Konto auszuführen. Dazu erhält der EBICS-Nutzer bestimmte fest definierte Rechte, und ist somit u.a. genau für die Verwendung im Zusammenspiel mit automatisierten Systemen wie der Wikando Lastschrift vorgesehen.

Die Einrichtung der Wikando Lastschrift für Ihre FundraisingBox ist mit einem EBICS-Nutzer jedoch etwas komplizierter. Deshalb wählen wir üblicherweise als Standardweg zuerst die Anbindung per SRZ.

Falls Ihre Bank Ihnen mitteilt, dass Anbindung per SRZ und/oder pauschalautorisierte Einreichung von Basislastschriften nicht möglich ist, dann beantragen Sie gerne bei Ihrer Bank einen EBICS-Nutzer mit E-Kompetenz (Einzelunterschrift). Dieser EBICS-Nutzer soll einerseits das Recht zum Einreichen von Basis-Lastschriften, und andererseits das Recht zum Umsatzabruf haben (Umsatzdatenformat idealerweise CAMT53, alternativ MT940).

Ihre Bank wird Ihnen dann ein Datenblatt für den EBICS-Nutzer zur Verfügung stellen. Dieses Datenblatt muss folgende vier Datenpunkte enthalten:

  • Host-ID/Hostname
  • Server-Adresse
  • Partner-ID/Kunden-ID
  • User-ID/Teilnehmer-ID

Hinweis: Der EBICS-Zugang für Ihre FundraisingBox darf noch in keinem anderen System initialisiert worden sein! Praktisch bedeutet dies, dass Sie einen neuen EBICS-Zugang benötigen, den Sie noch nirgends verwenden.

Bitte laden Sie das Datenblatt-PDF-Dokument oder das eingescannte Datenblatt in Ihrer FundraisingBox unter Account > Dateien hoch und geben uns dann bitte per Support-Ticket einen kurzen Hinweis, dass Sie die Einrichtung der Wikando Lastschrift für Ihre FundraisingBox per EBICS-Nutzer wünschen.

Bitte versenden Sie sensible Dokumente wie das EBICS-Datenblatt niemals als E-Mail-Anhang!

Was ist bei Änderungen an EBICS-Zugängen/EBICS-User-IDs im Kontext der Wikando Lastschrift zu tun?

Bitte nehmen Sie gerne bei Änderungen an Ihren EBICS-Zugängen/EBICS-User-IDs vorab mit uns Kontakt auf. Falls z.B. der EBICS-Zugang bzw. die EBICS-User-ID gelöscht wird, weil die Person, für die diese angelegt wurden, aus Ihrer Organisation ausscheidet und die Kontovollmacht erlischt, und deren EBICS-User-ID für die Wikando Lastschrift verwendet wurde, dann können erst einmal keine Wikando-Lastschrift-Transaktionen mehr abgewickelt werden! Im Zweifelfalls bitte mit dem FundraisingBox-Support-Team Kontakt aufnehmen!

Bankenspezifische Fragen

BfS (Bank für Sozialwirtschaft)

Warum muss das BfS-eigene Dokument (“U-Blatt” oder “Unterschriftenblatt”) angefordert werden?

Die BfS Prozesse erlauben keine anderen Formulare für die Einrichtung der Rechte, als das bankeigene Formblatt. Daher hoffen wir auf Ihr Verständnis, dass der aktuelle Prozess so wie in der E-Mail nach der Wikando Lastschrift Aktivierung abläuft:

  1. Sie fordern das U-Blatt für “windata GmbH & Co.KG” mit der GP-Nr. “279817” bei der BfS an.
  2. Die BfS sendet es in der Regel per Post zu.
  3. Sie füllen es aus, unterzeichnen und senden es an die BfS zurück.

Erst danach richtet die BfS die benötigten Rechte für die Wikando Lastschrift ein und informiert Sie und in der Regel auch uns. Anschließend können wir die Test-Transaktion auslösen und prüfen, ob alles korrekt eingerichtet wurde. Bitte beachten Sie hierbei die Frage “Wie können die Wikando Lastschriften bei der BfS freigegeben werden?”  weiter unten.

Was bedeuten die Berechtigungen N / T und wofür sind diese nötig?

Die Rechte N und T werden auf dem U-Blatt der BfS ganz unten erläutert.

  • N = Abruf von Kontoinformationen (meint die elektronischen Kontoumsätze)
  • T = Übertragung von Auftragsdateien (meint die Einreichung von SEPA Basislastschriften in unserem Fall)

Es sind also die gleichen Rechte, wie unter der Frage “Welche Rechte müssen bei der Bank beauftragt werden? aufgelistet werden, mit dem Unterschied, dass die BfS keine “Pauschalautorisierung”, d.h. keinen vollautomatischen Lastschrift-Einzug für Externe ermöglicht. Siehe daher auch Frage:“Wie können die Wikando Lastschriften bei der BfS freigegeben werden?”. Die Wikando Lastschrift funktioniert somit aktuell als halbautomatisches Verfahren bei der BfS. Bei vielen anderen Banken ist ein vollautomatischer Einzug möglich.

Wie können die Wikando Lastschriften bei der BfS freigegeben werden?

Da die BfS keinen vollautomatischen Lastschrift-Einzug für die Wikando Lastschrift (bzw. Externe) ermöglichen kann/möchte, ist es nötig, dass jede Lastschrift-Sammler-Datei von Ihnen freigegeben wird. Pro Tag übermitteln wir maximal 2 SEPA-Sammler-Dateien. Die genauen Klickwege lauten:

  • Im BfS Online Banking “Banking & Verträge > Aufträge > Dateiverarbeitung” öffnen (ihr BfS Login benötigt dafür die entsprechenden Rechte)
  • Die Fremddateien (die Einreichung erfolgt via SRZ WINDATA) prüfen und signieren.
  • Aufgrund der manuellen Freigabe empfehlen wir Ihnen eine interne Vertretungsregelung aufzusetzen, sodass die Freigaben in Ihrem Team stets Mo-Fr täglich geprüft werden können, auch im Falle einer Abwesenheit.

Sparkassen

Wieso wird der Umsatzabruf über SRZ WINDATA und die Lastschrift-Einreichung über SRZ WINDATA1 abgewickelt?

Das SRZ “WINDATA1” für die Lastschrift-Einreichung zu nutzen ist eine Sparkassen-Besonderheit. Nach Absprache mit der FI (Rechenzentrum der Sparkassen) ist das SRZ WINDATA1 im Standard als “pauschalautorisiertes SRZ” (Service-Rechenzentrum) angelegt. So können die Sparkassen die von uns eingereichten Lastschriften vollautomatisch verbuchen. Daher ist es wichtig, der Sparkasse mitzuteilen, dass die Lastschrift-Einreichung via SRZ WINDATA1 erfolgt, die elektronischen Kontoumsätze jedoch via SRZ WINDATA (ohne 1) abgerufen werden.

Banken außerhalb von Deutschland

Kann ich mein Konto z.B. bei einer österreichischen Bank für die Wikando Lastschrift nutzen?

Ja, das ist möglich. Statt der technischen Einrichtung über ein SRZ (Service-Rechenzentrum; funktioniert nur bei deutschen Banken) ist die technische Schnittstelle über einen sogenannten EBICS User herzustellen. Alle Informationen dazu erhalten Sie von uns per E-Mail, sobald Sie die Wikando Lastschrift aktivieren. Es sind die gleichen Rechte nötig, wie die unter “Welche Rechte müssen bei der Bank beauftragt werden? genannt.

Fragen zur Funktionsweise / Verwendung

Wie funktioniert die Übermittlung auf das Konto genau?

Die FundraisingBox sammelt stets alle Wikando Lastschrift Transaktionen von heute, bevor diese morgen automatisch zu Ihrer Bank gesendet werden. D.h. es werden immer kurz nach Mitternacht alle Wikando Lastschriften des Vortrages übermittelt. Wir senden maximal zwei SEPA-Dateien pro Tag:

  • eine Datei mit allen Einmal-Lastschriften
  • eine weitere Datei mit allen Dauer-Lastschriften (Erst- oder Folgespenden)

Daher ist es möglich, dass Sie auf Ihrem Konto bis zu zwei Sammler in der Wertstellung sehen. Mehr dazu finden Sie in der Antwort zur Frage “Ich möchte auf dem Kontoauszug keine Sammelbuchungen, sondern Einzelbuchungen sehen können. Was muss ich tun?”.

Ein*e Unterstützer*in hat sich vertan: Wie kann ich den Einzug einer Wikando Lastschrift Transaktion noch verhindern?

Die Transaktion muss in der FundraisingBox noch am gleichen Tag der Erstellung gelöscht werden, um die Übermittlung zur Bank noch verhindern zu können.

Beispiel: Am 06.09.2021 tätigt Alex Muster um 15.33 Uhr eine 100 Euro Wikando Lastschrift-Spende über Ihr Formular, wollte jedoch nur 10 Euro Spenden und ruft Sie daher an. Ihr Team hat nun bis 23.59 Uhr Zeit, die Transaktion in der FundraisingBox zu löschen, damit diese nicht kurz nach Mitternacht zur Bank übermittelt wird. Ihr*e Unterstützer*in kann dann eine neue Online Transaktion über Ihr Formular tätigen.

Sollte die Übermittlung zur Bank kurz nach Mitternacht durch die FundraisingBox bereits erfolgt sein, so gibt es für uns keine Möglichkeit mehr, die Übermittelung zur Bank zu stoppen.

Wann erfolgt der Einzug auf das Konto?

Wir übermitteln die Transaktionen stets mit der gleichen Fälligkeits-Berechnung an Ihre Bank:

Wenn die Spende z.B. am Donnerstag, 26.08.2021 über das Formular getätigt oder in Manage für Ihre FundraisingBox angelegt wurde, wird diese

  • (+1 Tag) am Freitag, 27.08.2021 zur Bank übermittelt (kurz nach Mitternacht)
  • (+ 2 Werktage) am Dienstag, 31.08.2021 fällig / eingezogen

Fast alle Banken halten sich an die von uns vorgegebene Fälligkeit für den Einzug. Merken können Sie sich daher folgende Regel:
Bei Online Transaktionen:
Getätigt am-Datum +1 Tag (Mo-So) + 2 Werktage (Mo-Fr) = berechnetes Einzugsdatum

Bei manuell angelegten Transaktionen:
Das Erstellungsdatum in Manage für Ihre FundraisingBox +1 Tag (Mo-So) + 2 Werktage (Mo-Fr) = berechnetes Einzugsdatum

Ich möchte auf dem Kontoauszug keine Sammelbuchungen, sondern Einzelbuchungen sehen können. Was muss ich tun?

Ob Ihre Bank die von uns übermittelten Sammelbuchungen für Ihren Kontoauszug in Einzelbuchungen auflösen kann (oft auch batch booking genannt), klären Sie bitte mit Ihrer Bank-Ansprechperson. Viele Banken können dies technisch und wir geben alle technischen Details mit, die die Bank dafür benötigt. Beachten und prüfen Sie dabei bitte, ob Sie z.B. Buchungspostengebühren bei Ihrer Bank zahlen und daher diese Umstellung für Sie mit bankseitigen Mehrkosten verbunden ist.

Ein*e Unterstützer*in bittet um Rückerstattung einer Wikando Lastschrift Spende. Was muss ich tun?

Sie haben folgende Möglichkeiten in diesem Fall:

  1. Sie teilen der Person mit, dass diese der Lastschrift widersprechen kann, d.h. eine Rücklastschrift zu beauftragen. Bitte beachten Sie, dass Ihrer Organisation dabei bankseitige Rücklastschrift-Gebühren entstehen. Für die Spendenden ist dies in dem eigenen Online Banking in der Regel mit wenigen Klicks möglich.
  2. Sie bieten der Person an, dass Sie den Betrag von Ihrem Organisationskonto auf das Spender*innen-Konto zurücküberweisen (über Ihr Online Banking oder Ihre Bank-Software). Der Vorteil ist, dass Sie dadurch die bankseitige Rücklastschrift-Gebühr vermeiden.

Unsere Empfehlung: Jede nicht gebuchte Transaktion sollte in der FundraisingBox gelöscht werden, damit Sie dort nur die tatsächlichen Spenden einsehen können.


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