Informationen zur Wikando Lastschrift für Banken
Geändert am: Fr, 15 Nov, 2024 um 8:53 VORMITTAGS
INHALTSVERZEICHNIS
- Gut zu wissen
- Was ist die Wikando Lastschrift?
- Schnittstelle via WINDATA
- Nötige Schnittstellen-Rechte
- Schnittstellen-Optionen
- Pauschalautorisierung
- Ausscheiden von Personen mit Kontovollmacht
Gut zu wissen
Organisationen, welche die FundraisingBox nutzen, können ihre Banken vor und während der Einrichtung der Wikando Lastschrift als Zahlungsweise auf diesen Artikel verweisen, wenn die Wikando Lastschrift eingerichtet und verwendet werden soll. Ziel ist es, für die Banken darzustellen, was die Wikando Lastschrift ist, und was für deren Nutzung bankseitig benötigt wird.
Was ist die Wikando Lastschrift?
- Die Wikando Lastschrift ist eine Zahlungsweise, die z.B. für FundraisingBox-Spendenformulare als Lastschrift-Zahlungsweise im Hintergrund konfiguriert und anschließend von Spender*innen verwendet werden kann.
- Durch die Nutzung der Wikando Lastschrift kann der Datenübermittlungsprozess für die Abwicklung von Spenden-Transaktionen per Lastschrift zwischen FundraisingBox-Kund*innen-Organisationen und ihren Banken vollständig automatisiert werden.
- Sobald die Zahlungsweise entsprechend konfiguriert ist und verwendet wird, übermittelt die fragliche FundraisingBox-Instanz die dazugehörigen SEPA-Basis-Lastschriften an die Bank, so dass diese von der Bank direkt und zugunsten des Kontos der Kund*innen-Organisation ausgeführt werden.
- Die Bank übermittelt Konto-Umsatzdaten an die technische Schnittstelle des FundraisingBox-Systems. So kann z.B. automatisiert eine Rücklastschrift erkannt und pro Transaktion in der FundraisingBox-Instanz der/des Kund*in das Eingangs-/Wertstellungs-/Valuta-Datum eingetragen werden. Letzteres wird gegebenenfalls für Zuwendungsbescheinigungen für die Spender*innen benötigt.
Schnittstelle via WINDATA
Seitens FundraisingBox/Wikando ist der bevorzugte Weg für den Datenaustausch die etablierte Lösung der Firma windata GmbH & Co. KG, die ihr Service-Rechenzentrum (SRZ) mit Standort in Deutschland nach höchsten Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards betreibt und bereits seit vielen Jahren im Bereich der Abwicklung von elektronischen Zahlungsdienstleistungen tätig ist.
Nötige Schnittstellen-Rechte
Damit zwischen Banken und Organisationen, die eine FundraisingBox-Instanz nutzen, Daten ausgetauscht werden können, müssen für das fragliche Spenden-Bankkonto zwei Rechte eingerichtet werden:
- Täglicher Abruf von elektronischen Kontoumsätzen (ausschließlich im Format CAMT53)
- Einreichung von pauschalautorisierten SEPA-Basis-Lastschriften (CDD)
- Nicht bei SRZ, nur im Falle von EBICS User Schnittstelle nötig: HAC Protokoll
Die Einrichtung dieser Rechte erfolgt üblicherweise basierend auf einer "SRZ/Service-Rechenzentrum" Schnittstelle geregelt durch eine Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch zwischen der Organisation als Kontoinhaber*in und der Bank, bei der das Konto geführt wird. Wenn eine Organisation in ihrer FundraisingBox-Instanz die Wikando Lastschrift aktiviert, dann stellen wir nach Möglichkeit das passende Formular für die Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch zur Verfügung. Es kann aber auch sein, dass seitens der Bank ein spezielles Formular gefordert wird, welches uns nicht vorliegt. Die Bank kann Ihnen dann das passende Formular zusenden.
Falls diese o.g. SRZ-Schnittstelle nicht nutzbar ist, informieren wir Sie per E-Mail darüber, dass die Schnittstelle auf anderem Wege, nämlich per "EBICS-Zugang", hergestellt werden muss.
Im Folgenden erklären wir den Unterschied:
Schnittstellen-Optionen
Wie bereits beschrieben ist der Datenaustausch über das SRZ WINDATA die von uns bevorzugte Lösung. Im Zweifelsfall gibt es jedoch auch die Alternative per EBICS-Zugang, ausgestellt auf eine Person mit entsprechender Konto-Vollmacht:
- SRZ/Service-Rechenzentrum:
- Bezeichnung SRZ: WINDATA
- Sonderfall Sparkassen: Lastschriften werden über WINDATA1 eingereicht, Umsätze, jedoch über WINDATA (ohne 1) abgerufen.
- Einige Sparkassen ermöglichen die Pauschalautorisierung per SRZ nach wie vor nicht, obwohl dies der modernere und einfachere Weg ist. Beispiele: Hamburger Sparkasse oder Landesbank Berlin (letztere ist trotz des Namens ebenfalls Sparkasse)
- Bitte beachten Sie die o.g. Schnittstellen-Rechte!
- Bezeichnung SRZ: WINDATA
- Alternative: Einrichtung und Nutzung via EBICS-Zugang:
- Das HAC Protokoll ist nur im Falle von EBICS Usern zusätzlich als Recht nötig
- Grundsätzlich kann die fragliche Bank selbst alle Fragen zum Thema EBICS-Zugang beantworten.
- Der EBICS-Zugang soll/muss auf eine einzelne Person der Organisation ausgestellt sein, die die entsprechende Kontovollmacht hat
- Der EBICS-Zugang muss E-Kompetenz (Einzelunterschriftsberechtigung) haben.
- Es ist nicht möglich, dass der EBICS-Zugang auf eine Person bei der Wikando GmbH/FundraisingBox oder der windata GmbH & Co. KG ausgestellt wird.
- Bitte beachten Sie unsere Hinweise unten zum Thema "Ausscheiden von Personen mit Kontovollmacht"!
Hinweis: Der zu verwendende EBICS-Zugang darf noch in keinem anderen System (z.B. DATEV) der/des Kund*in initialisiert worden sein! Praktisch bedeutet dies, dass ein neuer EBICS-Zugang benötigt wird, der sich kund*innenseitig noch nirgends in Verwendung befindet.
Pauschalautorisierung
Die Pauschalautorisierung ist für die vollautomatisierte Nutzung der Wikando Lastschrift essentiell. Rein technisch ist zwar auch eine Nutzung mit manueller Freigabe der Lastschriften per Online-Banking möglich, aber genau diese Prozessschritte sollen für die Organisationen, die die Wikando Lastschrift für ihre FundraisingBox-Instanzen verwenden, eliminiert werden, um Aufwand zu reduzieren. Es ist somit immer entscheidend, die Pauschalautorisierung zu realisieren.
Falls die Datenübermittlung seitens der Bank also zwar per SRZ möglich ist, aber die eingereichten Lastschriften dann nicht pauschalautorisiert werden können, dann ist die oben beschriebene Nutzung per EBICS-Zugang vorzuziehen.
Ausscheiden von Personen mit Kontovollmacht
Es kommt regelmäßig dazu, dass Personen mit Kontovollmacht aus einer Organisation ausscheiden. Parallel dazu wird logischerweise auch deren Kontovollmacht entfernt. Wenn die Kontovollmacht einer Person entfernt wird, wird auch der EBICS-Zugang bzw. die EBICS-User-ID entfernt, die gegebenenfalls für diese Person angelegt wurde.
Wenn die EBICS-User-ID einer ausgeschiedenen Person für die Wikando Lastschrift verwendet wird, dann wird in diesem Fall die Wikando Lastschrift als Zahlungsweise für die fragliche FundraisingBox-Instanz nicht mehr funktionieren!
Wichtig: Wenn eine Person mit Kontovollmacht aus der fraglichen Organisation ausscheidet, dann muss geprüft werden, ob hier eine EBICS-User-ID besteht und ob diese für die Wikando Lastschrift verwendet wird! Bitte im Zweifelsfall unbedingt mit dem FundraisingBox-Support-Team Kontakt aufnehmen, um unnötige Komplikationen zu vermeiden!
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