Beispiel Spendenquittung-Template (für Deutschland)
Geändert am: Fr, 16 Aug, 2024 um 5:03 NACHMITTAGS
Folgendes Beispiel können Sie als Vorlage für ein Spendenquittung-Template nutzen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Sie können Ihr Template für die Spendenquittungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben individuell gestalten.
Hinweise:
Dieses Beispiel gilt für Deutschland. Wir übernehmen keine Garantie auf Aktualität, Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Gesetzliche Änderungen müssen durch Sie selbstständig im Template übernommen werden. Im Template wählen Sie bitte die Variable Spendenquittung aus.
Nach unserem Kenntnisstand müssen Einzelquittungen immer auf einer Seite dargestellt werden (wir empfehlen daher die Schriftgröße 9 Pt.).
Um die Templates zu prüfen, gibt es eine integrierte Vorschau-Funktion für Einzel- und Sammelquittungen.
Beispiel
{% if receipt_type == "single" %}Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag{% else %}Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag{% endif %}}
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Name und Anschrift des Zuwendenden:
{{receipt_full_name}}, {{receipt_address}}, {{receipt_postcode}} {{receipt_city}}
Gesamtbetrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Datum
{{receipt_amount_de}} € / ** {{receipt_amount_in_words_de}} ** / {{receipt_donation_date_de}}
{% if receipt_type == "single" %}
Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen: Ja [ ] Nein [ X ]
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) XXXXXXXXXXXXXXXX nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes XXXXX, StNr. XXX/XXX/XXX, vom XX.XX.XXXX für den letzten Veranlagungszeitraum XXXX nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) XXXXXXXXXXXXXXXX verwendet wird. Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind: [ ] Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.
{% else %}
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) XXXXXXXXXXXXXXXX nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes XXXXX, StNr. XXX/XXX/XXX, vom XX.XX.XXXX für den letzten Veranlagungszeitraum XXXX nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks/der begünstigten Zwecke) XXXXXXXXXXXXXXXX verwendet wird.
Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:
[ ] Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.
Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungsbestätigungen noch Beitragsquittungen oder Ähnliches ausgestellt wurden und werden.
Ob es sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt, ist der Anlage zur Sammelbestätigung zu entnehmen.
Ob die Zuwendung in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) erfolgt ist, ist der Anlage zur Sammelbestätigung zu entnehmen.
{% endif %}
XXXXX, {{receipt_date_de}}
{{signature}}
Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO länger als 3 Jahre seit Ausstellung des Bescheides zurückliegt (§ 63 Abs. 5 AO).
{% if receipt_type == "multi" %}
{{page_break}}
Anlage zur Sammelbestätigung vom {{receipt_date_de}}
{{receipt_donations_table_de}} {% endif %}
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